Moin wp,
ich sehe mich in Deinen Ergänzungen bestätigt.
Die Schwerigkeit liegt mW darin, die Grenze zu bestimmen, wann noch pädagogische Fördermaßnahmen ausreichend sind und wann Therapien zu organisieren sind.
Natürlich sollte man nicht übertreiben und das Kind unnötig belastenden Prozeduren aussetzen, bin mir aber sicher, daß 'Nachhilfe' mit 30 anderen Kids unter fraglicher Leitung stärker belastet, als eine maßgeschneiderte Einzel-Therapie durch erfahrene Kräfte.
Im Zweifel jedoch sollte und muß immer das primäre Versorgungssystem mit der Klärung beauftragt werden, also Ärzte und Therapeuten. Nur sie sind zur Ausschlußdiagnostik überhaupt befugt und befähigt.
Ich habe es so erlebt, daß die Schulen durchaus bemüht sind, sich insofern nicht dem Vorwurf der Fürsorgepflichtverletzung bzw. der Amtsanmaßung auszusetzen.
In Schule wie auch im medizinischen Versorgungsystem kann man auf Nieten und auch auf herausragende Kräfte treffen. Eigen-Recherche erscheint mir sehr sinnvoll.
Schule ist Ländersache, wie wp richtig schreibt. In einigen Ländern sind Schulen 'Wächter' über das Kindeswohl, in anderen sind sie es nicht. Auch die sog. Legasthenie-Erlasse sind nicht einheitlich.
Der oben von mir verlinkte Bundesverband kann über seine Landesvertretungen dazu recht genau Auskunft geben.
S.
ich sehe mich in Deinen Ergänzungen bestätigt.
Die Schwerigkeit liegt mW darin, die Grenze zu bestimmen, wann noch pädagogische Fördermaßnahmen ausreichend sind und wann Therapien zu organisieren sind.
Natürlich sollte man nicht übertreiben und das Kind unnötig belastenden Prozeduren aussetzen, bin mir aber sicher, daß 'Nachhilfe' mit 30 anderen Kids unter fraglicher Leitung stärker belastet, als eine maßgeschneiderte Einzel-Therapie durch erfahrene Kräfte.
Im Zweifel jedoch sollte und muß immer das primäre Versorgungssystem mit der Klärung beauftragt werden, also Ärzte und Therapeuten. Nur sie sind zur Ausschlußdiagnostik überhaupt befugt und befähigt.
Ich habe es so erlebt, daß die Schulen durchaus bemüht sind, sich insofern nicht dem Vorwurf der Fürsorgepflichtverletzung bzw. der Amtsanmaßung auszusetzen.
In Schule wie auch im medizinischen Versorgungsystem kann man auf Nieten und auch auf herausragende Kräfte treffen. Eigen-Recherche erscheint mir sehr sinnvoll.
Schule ist Ländersache, wie wp richtig schreibt. In einigen Ländern sind Schulen 'Wächter' über das Kindeswohl, in anderen sind sie es nicht. Auch die sog. Legasthenie-Erlasse sind nicht einheitlich.
Der oben von mir verlinkte Bundesverband kann über seine Landesvertretungen dazu recht genau Auskunft geben.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.