13-11-2014, 07:43
(12-11-2014, 23:35)feministensoehnin schrieb: Mich interessiert, welche fiktive Einkommenshöhen eines Unterhaltspflichtigen bisher in Gerichtsurteilen zur Grundlage von Unterhaltstiteln gemacht wurden. Habt Ihr Links oder kennt Ihr entsprechende Fälle?
Ich hatte nie ein fiktives Einkommen. Bei mir ging man immer vom tatsächlichen Einkommen und streng nach DDT aus.
Fiktive Einkünfte wurden mir nie angerechnet, aber auch kein tatsächlicher Mehraufwand.
Gut, der letzte Fall ging nach Strafrecht und da war ich dann ein Mangelfall, wenn man die DDT her nimmt, aber ein fiktives Einkommen wollte mir man dann doch nicht andichten.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.