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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#44
Nö, mußt Du nicht; was zwischen Übernahme und Rückgabe des Kindes passiert, geht sie nix an. Du könntest aber anbieten, es trotzdem zu tun, um ihrem (übersteigertem) Sicherheitsbedürfnis nachzukommen. (Ich gehe davon aus, in Gebiete mit einer Reisewarnung des AA willst Du nicht.)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von wackelpudding - 13-11-2014, 16:33

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