(15-11-2014, 20:19)p__ schrieb: Schweres Geschütz, der erste Fall den ich sehe, wo wegen so etwas wie Offenbarung der Kenntnis der Abstammung und Umgang ein Sorgerechtsentzug mittels den hohen Hürden von §1666 BGB passierte. Da muss die Mutter wirklich draufgehauen haben und sehr schlecht beraten war sie auch. Wahnsinn. Bitte berichte weiter, wie es weiter läuft, das dürfte Viele interessieren.
Mach ich.
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Man muß da noch erwähnen, daß ich seit Juni 2013 zugange bin. Insofern finde ich das Ergebnis bisher nicht so doll.
Die KM ist egozentrisch und dumm, wie gesagt. Seit letzten Sommer gibt es keine PKH mehr und daher hat sie keine Anwältin (die war auch egozentrisch und dumm).
Übrigens, über die RAttin habe ich schon einige Beschwerden bei der RAK losgelassen wegen Verstoß gegen §43a BRAO (3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
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War ein Tipp hier im Forum. Da kamen echt lustige Antworten zurück.
Gruß
g