Ich werde die Themen mit meinem Anwalt diskutieren. Selbstverständlich wird nur bezahlt sofern eine Verzichtserklärung mit Vertragsstrafe unterschrieben wird, welche in Europa Gültigkeit hat, andernfalls gibt's nix. Mir ist durchaus bewusst, dass ich derzeit nur gute Karten habe, weil ich im Ausland verweile. Selbstverständlich wird auch nicht bezahlt sofern dies anfechtbar wäre, weil ich ja eine Notlage des armen Mädchens ausgenutzt habe. Dies muss aber von meinem Anwalt beurteilt werden.
Hasenfuss und Folgen
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