16-11-2014, 10:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2014, 10:22 von Camper1955.)
(15-11-2014, 13:43)Blumentopferde schrieb: Nachdem sich der Befangenheitsantrag gegen die Richterin, durch Arbeitsplatzwechsel ihrerseits, erledigt hat, kam heute eine Einladung zum 8.2. 2015 wegen 170er per Post.
Du hast also genügend Zeit, eine Erhöhung Deines Behinderungsgrades zu beantragen und mit psychischer Belastung zu begründen. Wenn bis dahin noch keine Entscheidung gefallen ist, solltest Du das Gericht zumindest darauf hin weisen. Die Erhöhung Deines Behinderungsgrades solltest Du rückwirkend ab Trennung beantragen. Seitdem bist Du psychisch nie wieder auf einen grünen Zweig gekommen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.