16-11-2014, 16:57
(16-11-2014, 10:15)Camper1955 schrieb: Du hast also genügend Zeit, eine Erhöhung Deines Behinderungsgrades zu beantragen und mit psychischer Belastung zu begründen. Wenn bis dahin noch keine Entscheidung gefallen ist, solltest Du das Gericht zumindest darauf hin weisen. Die Erhöhung Deines Behinderungsgrades solltest Du rückwirkend ab Trennung beantragen. Seitdem bist Du psychisch nie wieder auf einen grünen Zweig gekommen.
lol - das ist schlüssig und für jedermann nachvollziehbar. Natürlich ist man in so einer Situation eigentlich auch nicht prozessfähig.
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