18-11-2014, 13:43
(18-11-2014, 07:44)wackelpudding schrieb:"Rechtsfragen" stehen auch in anderen Rechtsgebieten nicht im Vordergrund. Wo sich Parteien einigen, spielt das Recht nur noch eine untergeordnete Rolle. Wenn die Parteien den streitgegenständlichen Hund für tot erklären, dann ist er für das Gericht tot, egal ob er weiter bellt.(18-11-2014, 01:55)Ibykus schrieb: hättest du es lieber, wenn Rechtsanwälte die Entscheidungen treffen ??Es ging ja weniger um Rechts- als um Lösungsfindung. Den Weg dafür hat der Richter bereitet. Den Vergleich haben die getroffen, die wissen sollten, was sie wollen - die Parteien. Der Richter hat auf Antrag protokolliert. Wenig Raum für eine RA-Leistung. Aber wenn Deine Ex ihn mitgeschleppt hat, muß sie ihn natürlich auch bezahlen. Und wahrscheinlich muß das auch so laufen, damit Anwälte das Verfahren nicht versuchen zu torpedieren.
Die Rechtsfindung obliegt nun mal der Justiz.
Anwälte haben dabei ihre Mandantschaft zu vertreten - das hat er getan.
Mit der Erarbeitung eines Vergleiches sind ja hauptsächlich die Parteien gefordert. Der Richter als Mediator lenkt, leitet, führt den Vorsitz und fungiert im Übrigen als Blitzableiter. Was die Parteien wünschen, wird vom Richter protokolliert. Ein Rechtsanwalt kann da schon eine wertvolle Hilfe für eine Partei sein, die sich mit den rechtlichen Folgen ihrer Anträge oder Äußerungen nicht so gut oder gar nicht auskennt.
Und natürlich gibt's auch in Güterichterfahren VKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes, (wenn ansonsten zu befürchten steht, dass ein Vater das gemeinsame SR bekommt, weil sich ohne RA herausstellen könnte, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, es dem Vater vorzuenthalten).
Übrigens hatte der RA mehrmals dann, wenn sich die KM bockig gestellt hatte, den Knoten aufgelöst: "Das müssen wir jetzt so hinnehmen (nachdem wir dem Anderen zugestimmt haben ..").
Die Kosten werden gegeneinander aufgerechnet.