19-11-2014, 00:02
(18-11-2014, 18:52)Ibykus schrieb: Das, was sie umgangsrechtlich nachgeben musste, hätte sie ohnehin nicht mehr lange aufrechterhalten können.
Sie und du. Im jetzigen Kindesalter pfeift das Kind ohnehin bald auf Papis und Mamis Vorstellungen von Umgang. Ich nehme aber an, das Kind wurde gehört und die Regelung entspricht auch seinem Willen, zumindest im Moment. In dem Alter noch eine Umgangspflegerin ist auch eher die Ausnahme.
Das alles könnten auch teigig gewordene Birnen gewesen sein, die man dem Vater jetzt gibt, viel wert sind sie nicht mehr. Früher wertvoll, jetzt nahe am Verfallsdatum. Der richtige Zeitpunkt für so einen Vergleich mit der Mutter wäre direkt nach der Trennung gewesen.
Lass diese Person verblassen, statt dich mit Vergebung oder Nichtvergebung zu beschäftigen.