19-11-2014, 02:01
(19-11-2014, 00:02)p__ schrieb:und ein spätes Zeichen dafür, dass man es für erforderlich hält, in mütterliche Alleinherrschaft eingreifen zu müssen.(18-11-2014, 18:52)Ibykus schrieb: Das, was sie umgangsrechtlich nachgeben musste, hätte sie ohnehin nicht mehr lange aufrechterhalten können.In dem Alter noch eine Umgangspflegerin ist auch eher die Ausnahme.
p schrieb:Das alles könnten auch teigig gewordene Birnen gewesen sein, die man dem Vater jetzt gibt, viel wert sind sie nicht mehr. Früher wertvoll, jetzt nahe am Verfallsdatum.ja!
Und das macht mich auch ein wenig traurig.
Und dass es erst jetzt möglich wurde, ist meiner Meinung nach auch mehr der stümperhaften Verfahrensführung einer unerfahrenen und inkompetenten oder vielleicht auch nur mütterfreundlichen Richterin zu verdanken, als dem Mediationsverfahren, das sich von den vorangegangenen Umgangsrechtsverfahren nicht wesentlich unterschieden hat.
Man wollte auf OLG-Ebene die Dinge vom Tisch haben und nicht noch einmal an die Familienrichterin zurückverweisen. Denn dann konnte man sicher sein, dass die Sache im Wege eines erneuten Rechtsmittels wieder bei ihnen landet. Deshalb hat man sich auch -auf meinen Antrag hin- von Hamm nach Tecklenburg bemüht, obwohl auch das hiesige Amtsgericht über Güterichter verfügt.
Über den Ordnungsgeldantrag hatte das Familiengericht ja noch gar nicht entschieden. Deswegen hatte ich nur die Untätigkeit rügen können. Mal sehen, ob es insoweit noch Nachwehen gibt.
Ich hatte ja zwztl. beim AG angefragt, ob man beabsichtigt, über den Ordn.GeldAntrag nicht zu entscheiden.
Antwort: die Akte befindet sich z.zt. beim OLG!
Solch einen Murks habe ich noch nicht erlebt.