19-11-2014, 12:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2014, 13:20 von Camper1955.)
Och ich habe noch ein paar Sachen dazu gepackt und auch den Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren dazu gelegt.
Das Gericht hat im Laufe des Strafverfahrens festgestellt, dass der Stiefvater ein Nettoeinkommen von 2000 bis 2100 € hatte.
Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.
Nur eine eventuelle Scheidung könnte daran was ändern *gg*
LG
Robert
Das Gericht hat im Laufe des Strafverfahrens festgestellt, dass der Stiefvater ein Nettoeinkommen von 2000 bis 2100 € hatte.
Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.
Nur eine eventuelle Scheidung könnte daran was ändern *gg*
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.