19-11-2014, 14:42
(19-11-2014, 12:26)Camper1955 schrieb: Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.
Du meinst hier die Hinterbliebenenrente?
Wer nicht taktet, wird getaktet...