19-11-2014, 17:08
Hi - Ich sagte ja wenn das Urteil gefällt wurde melde ich mich wieder!
Kumpel muß 496,-Euro für beide Kinder pro Monat zahlen - das Gericht hat Ihn nicht zuletzt wegen seiner Krankheit (Alkohol) und seiner P.-Insolvenz einen Selbstbehalt von 900,-euro gelassen.
Ihm wurde ein fiktives Einkommen untergejubelt - was als G. u. A. Handels-Kaufmann erzielt werden könne zu Grunde gelegt.
Mittlerweile ist ja auch sein drittes Kind geboren.Dafür muß er ja auch löhnen - ist also ein Mangelfall!
Kohle muß er nachzahlen - ab dem Zeitpunkt als er wieder Berufstätig wurde!
Gruß Zahlvater
Kumpel muß 496,-Euro für beide Kinder pro Monat zahlen - das Gericht hat Ihn nicht zuletzt wegen seiner Krankheit (Alkohol) und seiner P.-Insolvenz einen Selbstbehalt von 900,-euro gelassen.
Ihm wurde ein fiktives Einkommen untergejubelt - was als G. u. A. Handels-Kaufmann erzielt werden könne zu Grunde gelegt.
Mittlerweile ist ja auch sein drittes Kind geboren.Dafür muß er ja auch löhnen - ist also ein Mangelfall!
Kohle muß er nachzahlen - ab dem Zeitpunkt als er wieder Berufstätig wurde!
Gruß Zahlvater