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Mindestunterhalt nicht erreicht!
#22
Hi - Ich sagte ja wenn das Urteil gefällt wurde melde ich mich wieder!

Kumpel muß 496,-Euro für beide Kinder pro Monat zahlen - das Gericht hat Ihn nicht zuletzt wegen seiner Krankheit (Alkohol) und seiner P.-Insolvenz einen Selbstbehalt von 900,-euro gelassen.
Ihm wurde ein fiktives Einkommen untergejubelt - was als G. u. A. Handels-Kaufmann erzielt werden könne zu Grunde gelegt.
Mittlerweile ist ja auch sein drittes Kind geboren.Dafür muß er ja auch löhnen - ist also ein Mangelfall!

Kohle muß er nachzahlen - ab dem Zeitpunkt als er wieder Berufstätig wurde! Undecided

Gruß Zahlvater
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RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 13:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 14:15
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 15:30
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 19:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 30-04-2014, 22:36
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 27-05-2014, 17:34
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 28-05-2014, 10:37
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Zahlvater:-) - 19-11-2014, 17:08
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 19-11-2014, 18:25

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