20-11-2014, 12:36
(20-11-2014, 00:03)bubi schrieb: Sehe ich das richtig, das ich die aufgehobenen Bescheide garnicht bezüglich Fahrtkosten angehen kann, sondern nur den entsprechenden Änderungsbescheid? Müssen dann alle im Änderungsbescheid aufgeführten Zeiträume bezüglich Fahrtkosten überprüft werden, auch wenn diese aus 2012/2011 stammten?
Du kannst leider nur die Bescheide/Änderungsbescheide rückwirkend bis 01.01.13 über §44 SGB X überprüfen lassen.
Aber nur, wenn der Überprüfungsantrag noch dieses Jahr zugestellt wird. Sonst ist Neujahrstag 2014 Stichtag. Früher waren mal Prüfungen bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Das geht jetzt nicht mehr.
Du mußt dem JC auch sagen, was es prüfen soll (Fahrtkostenerstattung). Eine beantragte "Pauschalprüfung" ist nicht zulässig (z. B: "Alles falsch! Prüfen Sie mal!").
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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