Hallo Forum,
könnt ihr bitte folgende Unterhaltsberechnung vom JA prüfen.
Diesen Brief habe ich erhalten:
"Sie verfügen über ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3,386,53€, wobei die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge des Arbeitgebers zur Vermögensbildung bereits abgezogen wurden.
Einkommenserhöhend wurde ihre Steuererstattung von auf den Monat 271,72€ angerechnet. In Abzug gebracht wurde dagegen Fahrkosten von 577,50€ sowie Beiträge zur Altersversorge von 51,13€ und 134,00€, so dass sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2895,62€ errechnet. Dieses Einkommen entspricht der 5.Einkommensgrupee der DT. Da sie jedoch ab November auch ihrem weiteren Kind sowie der Mutter ihres Kindes gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, sind sie gemäß Anmerkung 1 der DT um eine Einkommensgruppe herunterzustufen, so dass es bei der derzeitigen Unterhaltsverpflichtung gemäß der 4.Einkommensgruppe von 115% des Mindesunterhalts, derzeit 327,00€ monatlich verbleibt
Sollten sie die Umgangskontakte mit ihrer Tochter 14-tägig auf Do-Di ausweiten, kann eine Herabsetzung um eine weitere Einkommensgruppe erfolgen."
Stutzig macht mich ein wenig der letzte Satz. Im Grunde ist dies der Punkt auf den Camper angespielt hat.
Generell meine Frage. Haben die richtig gerechnet? Die Bitte an euch mal drüber zu schauen.
Danke euch
könnt ihr bitte folgende Unterhaltsberechnung vom JA prüfen.
Diesen Brief habe ich erhalten:
"Sie verfügen über ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3,386,53€, wobei die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge des Arbeitgebers zur Vermögensbildung bereits abgezogen wurden.
Einkommenserhöhend wurde ihre Steuererstattung von auf den Monat 271,72€ angerechnet. In Abzug gebracht wurde dagegen Fahrkosten von 577,50€ sowie Beiträge zur Altersversorge von 51,13€ und 134,00€, so dass sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2895,62€ errechnet. Dieses Einkommen entspricht der 5.Einkommensgrupee der DT. Da sie jedoch ab November auch ihrem weiteren Kind sowie der Mutter ihres Kindes gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, sind sie gemäß Anmerkung 1 der DT um eine Einkommensgruppe herunterzustufen, so dass es bei der derzeitigen Unterhaltsverpflichtung gemäß der 4.Einkommensgruppe von 115% des Mindesunterhalts, derzeit 327,00€ monatlich verbleibt
Sollten sie die Umgangskontakte mit ihrer Tochter 14-tägig auf Do-Di ausweiten, kann eine Herabsetzung um eine weitere Einkommensgruppe erfolgen."
Stutzig macht mich ein wenig der letzte Satz. Im Grunde ist dies der Punkt auf den Camper angespielt hat.
Generell meine Frage. Haben die richtig gerechnet? Die Bitte an euch mal drüber zu schauen.
Danke euch