21-11-2014, 15:36
Ob die Zahlen richtig sind, weisst natürlich nur du. Die Methode der Berechnung mit diesen Zahlen ist jedenfalls nicht fehlerhaft. Die Herabstufung, wenn das Kind oft bei dir ist auch kein Fehler. Mit "Do-Di" sind fünf Tage statt nur Wochenende gemeint, das Kind wäre also an mindestens zehn Tagen im Monat bei dir. Unterm Stich länger, weil sicher auch die halben Ferien dazukommen. Die Brosamen, die der BGH für so eine 2/3 - 1/3 Betreuung gerade noch zugelassen hat, ist die Herabstufung in der Tabelle.
Das ist natürlich wie üblich ungerecht und nutzt nur den besser verdienenden Vätern. Wer ohnehin nur für Stufe 1 verdient, hat nichts davon, Mangelfall wird man dadurch nicht.
Das ist natürlich wie üblich ungerecht und nutzt nur den besser verdienenden Vätern. Wer ohnehin nur für Stufe 1 verdient, hat nichts davon, Mangelfall wird man dadurch nicht.