21-11-2014, 16:18
Ja, die Verhandlung war nun. Die Mutter war weder selber da noch vertreten. JA und VB hatten auch keinen Kontakt zu ihr herstellen können. Das Gericht hatte über die örtliche Polizei am neuen Wohnort versucht zuzustellen, was aber nicht gelang. Der Bitte der Polizei, sich dort zu melden, war die Mutter auch nicht nachgekommen.
Da andererseits ja Kontakte zu unserem Sohn nach ihrem Gusto schriftlich und telefonisch auch im letzten und diesen Monat stattgefunden haben, kann man auch nicht annehmen, dass sie nicht kann.
Insofern wird es wohl zu einem § 1671 BGB - Beschluß kommen.
Für unseren Sohn war es auch wieder spannend: Würde seine Mutter kommen und ihn dann sehen wollen? Wir hatten uns darauf verständigt, dass das dann möglich sein sollte.
Bei seinem letzten Telefonat mit seiner Mutter hatte mein Sohn von ihr erfahren, dass sie eine Wohnung auf dem Lande habe. Die jetzige Meldeadresse ist aber eine Stadtlage, wie er über google gesehen hat. Ein Punkt der zu erklären sein würde, bevor er ggf. zu ihr zum Umgang führe...
Da andererseits ja Kontakte zu unserem Sohn nach ihrem Gusto schriftlich und telefonisch auch im letzten und diesen Monat stattgefunden haben, kann man auch nicht annehmen, dass sie nicht kann.
Insofern wird es wohl zu einem § 1671 BGB - Beschluß kommen.
Für unseren Sohn war es auch wieder spannend: Würde seine Mutter kommen und ihn dann sehen wollen? Wir hatten uns darauf verständigt, dass das dann möglich sein sollte.
Bei seinem letzten Telefonat mit seiner Mutter hatte mein Sohn von ihr erfahren, dass sie eine Wohnung auf dem Lande habe. Die jetzige Meldeadresse ist aber eine Stadtlage, wie er über google gesehen hat. Ein Punkt der zu erklären sein würde, bevor er ggf. zu ihr zum Umgang führe...
Wer nicht taktet, wird getaktet...