Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015
#1
Hi an alle UH- Zahler

Die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages und die Vertreter der Oberlandesgerichte haben am 14.11.2014 eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze zum 1.1.2015 beschlossen.

Siehe hier:http://www.anwalt.de/rechtstipps/neu-sel...64373.html

So mit ab Januar:

Gegenüber minderjährigen und priv. volljährigen Kindern :  880.- / 1080.-
Gegenüber volljährigen nicht priv. Kindern : 1300.-
Gegenüber Ehegatten : 1200.-
Gegenüber Eltern : mindestens 1800.- (wenn UH-Zahler verheiratet : 3240.-)

Langsam verstehen die Robenträger, dass auch Unterhaltszahler noch leben müssen. Aber diese neuen Selbstbehalte werden noch mehr Mangelfalle schaffen und zu noch höherem fiktiven Einkommen führen.

Gerade die Sandwichgeneration ( UH für Kinder und Eltern ) wird allerdings davon stark profitieren.

Ob auch DDT angehoben wird ist ja noch nicht bekannt.


Gruss in die Welt

Gekko
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von Gekko - 21-11-2014, 17:08
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 21-11-2014, 18:15
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:20
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:44
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von blue - 04-12-2014, 16:37
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 21:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste