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Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015
#6
(21-11-2014, 20:47)comment schrieb: Diese Pfändungsgrenzen sind mein Traumata.

Schön wärs, wenn die Selbstbehalte auch die Pfändungsgrenzen wären. Sind sie leider nicht. Korrekt wäre, §850d ZPO abzuschaffen und das Wort "Selbstbehalt" komplett aus dem Juristensprech zu streichen. Ihr feigen Säcke, gebt doch endlich zu, dass es in Wirklichkeit keinen Selbstbehalt gibt. Und man braucht ihn auch tatsächlich nicht. Die Pfändungsfreibeträge sind dafür genau richtig.
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Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von Gekko - 21-11-2014, 17:08
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 21-11-2014, 18:15
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:20
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:44
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von blue - 04-12-2014, 16:37
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 21:47

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