Nur als kleine Rückmeldung zu meinem Beitrag #27:
Meine Ex hat riesige Wellen gemacht Anlage U zu unterschreiben. Aus Angst sie könnte zu wenig bekommen, oder ich zuviel
Sie hat es erst ihre Steuerberaterin prüfen lassen UND dann noch ihren Anwalt. Da ich wohl alles richtig gemacht habe (Nachteilsausgleichserklärung unterschrieben und Aufforderung zur Zustimmung mit Fristsetzung per Einschreiben an sie inkl. Ankündigung ohne weiteren Schriftverkehr vor dem FamG zu klagen..), hat sie es mir dann kleinlaut unterschrieben in die Hand gedrückt. Jetzt bekomme ich wohl laut Steuerberater für letztes Jahr über 5000€ zurück, bin gespannt ob meine Ex dann eine Nachzahlung bekommt, die ich ihr dann ja ausgleichen müsste.
Ferner stellt sich mir die Frage, nach wievielen Monaten kann den keiner mehr nach diesem Lohnsteuerausgleich fragen, falls mal wieder eine Lohnauskunft nach BGB §1605 kommen sollte? Die Rückzahlung würde mich locker eine Stufe DDT höher bringen, der Fakt dass ich seit der Heirat meiner Ex auch nur noch EINER Person (=Kind) zum Unterhalt verpflichtet bin, könnte mich dann NOCH eine Stufe höher bringen. Sehe ich das richtig? Dann wäre ich in der 6. Stufe
Falls zb in 1,5 Jahren, also im Juli 2016 eine Einkommensauskunft gefordert werden würde, könnte man dann noch den Steuerbescheid 2013 mitfordern, der mir die Tage jetzt zugestellt wird? Oder nur die letzten 12 Lohnzettel und wenn in den letzten 12 Monaten kein Steuerbescheid erlassen wurde (zb. für 2014 dann) eben KEIN Steuerbescheid mitgereicht werden muss?
Meine Ex hat riesige Wellen gemacht Anlage U zu unterschreiben. Aus Angst sie könnte zu wenig bekommen, oder ich zuviel
Sie hat es erst ihre Steuerberaterin prüfen lassen UND dann noch ihren Anwalt. Da ich wohl alles richtig gemacht habe (Nachteilsausgleichserklärung unterschrieben und Aufforderung zur Zustimmung mit Fristsetzung per Einschreiben an sie inkl. Ankündigung ohne weiteren Schriftverkehr vor dem FamG zu klagen..), hat sie es mir dann kleinlaut unterschrieben in die Hand gedrückt. Jetzt bekomme ich wohl laut Steuerberater für letztes Jahr über 5000€ zurück, bin gespannt ob meine Ex dann eine Nachzahlung bekommt, die ich ihr dann ja ausgleichen müsste.
Ferner stellt sich mir die Frage, nach wievielen Monaten kann den keiner mehr nach diesem Lohnsteuerausgleich fragen, falls mal wieder eine Lohnauskunft nach BGB §1605 kommen sollte? Die Rückzahlung würde mich locker eine Stufe DDT höher bringen, der Fakt dass ich seit der Heirat meiner Ex auch nur noch EINER Person (=Kind) zum Unterhalt verpflichtet bin, könnte mich dann NOCH eine Stufe höher bringen. Sehe ich das richtig? Dann wäre ich in der 6. Stufe
Falls zb in 1,5 Jahren, also im Juli 2016 eine Einkommensauskunft gefordert werden würde, könnte man dann noch den Steuerbescheid 2013 mitfordern, der mir die Tage jetzt zugestellt wird? Oder nur die letzten 12 Lohnzettel und wenn in den letzten 12 Monaten kein Steuerbescheid erlassen wurde (zb. für 2014 dann) eben KEIN Steuerbescheid mitgereicht werden muss?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt