27-05-2009, 10:25
„Kann ein Unterhaltsanspruch auf Krankenunterhalt gemäß § 1572 BGB auch nach langer Ehe und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen zeitlich befristet werden, oder besteht die Lebensstandardgarantie für den Unterhaltsberechtigten, wie schon nach altem Recht, weiter?“
Die Ex-Frau erkrankte während der Ehe. Der Mann wurde vom OLG zu unbefristetem Krankenunterhalt gem. § 1572 BGB verknackt, pocht aber jetzt auf eine Befristung nach neuem Unterhaltsrecht. Der BGH soll heute eine Entscheidung fällen.
http://www.mv-online.de/lokales/kreis_st...m_BGH.html
Die Ex-Frau erkrankte während der Ehe. Der Mann wurde vom OLG zu unbefristetem Krankenunterhalt gem. § 1572 BGB verknackt, pocht aber jetzt auf eine Befristung nach neuem Unterhaltsrecht. Der BGH soll heute eine Entscheidung fällen.
http://www.mv-online.de/lokales/kreis_st...m_BGH.html