27-11-2014, 10:50
So - die "Erinnerung" des JA ist nun angekommen;
man bittet mich, die Auskunft zu erteilen, weist aber gleich auf eine "mit weiteren Kosen" verbundene Klage hin.
Daß ich Auskunft geben muß ist klar - ich verstehe nur folgendes nicht:
Welche Rechnungen kann man da beilegen, welche Fragen stellen?
Ich würde in einem einfachen Brief in etwa folgendes antworten:
Mein Netto-Monatseinkommen beträgt xx
abzügl. xx
abzügl. xx
...
Mit freundlichen Grüßen
man bittet mich, die Auskunft zu erteilen, weist aber gleich auf eine "mit weiteren Kosen" verbundene Klage hin.
Daß ich Auskunft geben muß ist klar - ich verstehe nur folgendes nicht:
(27-10-2014, 19:15)p__ schrieb: Gibt viel Auskunft! Lege ein paar Rechnung dazu und verlange, deswegen runtergestuft zu werden. Formuliere es uneindeutig. Stelle Fragen. Mache Umgangskosten geltend. Verstecke Relevantes hinter iIrelevantem. Ein Beistand befehligt im Schnitt 150 Schuldner, das einzige was ihn ärgert ist Zeitverlust. Entsprechend weniger kann sie/er im Sozialraum des Jugendamts mit der Kaffeetasse in der Hand rumhängen und über unterhaltspflichtige Väter ablästern.
Welche Rechnungen kann man da beilegen, welche Fragen stellen?
Ich würde in einem einfachen Brief in etwa folgendes antworten:
Mein Netto-Monatseinkommen beträgt xx
abzügl. xx
abzügl. xx
...
Mit freundlichen Grüßen