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Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen
#11
Die Einkünfte solltest du für 12 Monate bzw. 3 Jahre darlegen.

Als Absetzbeträge mache ich geltend:
- Die Kosten zur Vorhaltung von Kinderzimmern (= deine Wohnkosten, als Miete, BK + Heizung geteilt durch Köpfe des Haushaltes = Betrag pro Kind)
- Die Lebenhaltungskosten der Kinder (geforderter Unterhalt / 30 Tage x Tage bei dir)
- Fahrtkosten zum Holen und Bringen
- (wenn du allein lebst) Mehrbedarf Alleienerziehung von 140,76€
- Kosten kultureller Unternehmungen, Urlaube

- Trennungsbedingte Kredite
- Bafög o.ä. Rückzahlungen für Ausbildung
- Weiterbildungskosten aktuell
- Altersvorsorge
- etc.

Nach dem Motto: Mehr als man verlangt, kann man nicht bekommen - alles wird man eh nicht durchbekommen....aber sie müssen dazu Stellung beziehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen - von sorglos - 27-11-2014, 17:10
RE: Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen - von the notorious iglu - 19-06-2015, 14:41

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