28-11-2014, 08:14
also m.e. wird das gericht den beschluß zu gunsten des antragserzeugers beschließen!
der uneinsichtigen mama wird insgeheim
a) bindungsintoleranz
b) unrechtmäßiges handeln bezügl. eigenmächtiger änderung des kindergartens ohne absprache bei 2 sorgeberechtigten...
c) nicht konziliantes bzw. situationsverhalten
d) teilw. erziehungsunfähigkeit, weil ihr es "egal" ist...
vorgeworfen, so daß ich bei der nachsten/den nächsten verfehlungen der kindesausträgerin und darauf möglicherweise
entsprechenden antrag auf übertragung des ABR auf den antragserzeuger durchaus eine möglichkeit sehe, das dieses
dem antragserzeuger zugesprochen wird!
bb
netlover
der uneinsichtigen mama wird insgeheim
a) bindungsintoleranz
b) unrechtmäßiges handeln bezügl. eigenmächtiger änderung des kindergartens ohne absprache bei 2 sorgeberechtigten...
c) nicht konziliantes bzw. situationsverhalten
d) teilw. erziehungsunfähigkeit, weil ihr es "egal" ist...
vorgeworfen, so daß ich bei der nachsten/den nächsten verfehlungen der kindesausträgerin und darauf möglicherweise
entsprechenden antrag auf übertragung des ABR auf den antragserzeuger durchaus eine möglichkeit sehe, das dieses
dem antragserzeuger zugesprochen wird!
bb
netlover