28-11-2014, 12:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-11-2014, 12:33 von Camper1955.)
(28-11-2014, 11:51)p__ schrieb: Vielleicht verheimlicht er ja was :-) ?
Da es nur eine Frage der Fristen und und ihr um die Auskunft eh nicht herumkommt, würde ich dem Jugendamt als ersten Schritt des guten Willens anbieten, die Überweisung des Arbeitgebers aus Konto vorzulegen. Kontoauszug, aber Daten geschwärzt die das Jugendamt nichts angehen.
Sorry "p", der Mann ist derzeit Krank, vielleicht sogar behindert/schwerbehindert, wenn er einen Antrag stellt. Da nutzen nackte Zahlen überhaupt nichts.
Er ist krank und in einer Klinik, dass sollte @Angel schreiben, notfalls diesen Nachweis beilegen und dass ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung schon gestellt ist kund tun.
Anträge auf Behinderung/Schwerbehinderung kann man auch online stellen. Da braucht es den Mann nicht einmal.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.