28-11-2014, 12:39
Krankheit schützt vor dem Auskunftsanspruch nicht. Und ein verschlossener Spind auch nicht. Ich kann meine Unterlagen nicht in einen Safe legen, den Schlüssel wegwerfen und dann sagen: Tut mir herzlich leid, keine Auskunft weil die Unterlagen nicht zugänglich sein. Dem Jugendamt kann es egal sein, die klagen einfach, das kostet die nichts.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Bei einer Klage wird es teuer, Anwaltspflicht und noch viel mehr Aufregung - die ja der Grund sein soll, der Auskunftspflicht nicht zu genügen?
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Bei einer Klage wird es teuer, Anwaltspflicht und noch viel mehr Aufregung - die ja der Grund sein soll, der Auskunftspflicht nicht zu genügen?