29-11-2014, 16:10
Hi an ALLE
Jetzt geht es bei mir los. Und da brauch ich eure Hilfe.
Das OLG Nürnberg hat mich im Mai 2014 zu Unterhalt von 64.- rückwirkend ab Januar 2013 verurteilt. Den UH habe ich bis August 2014 an KM bezahlt. In August kam dann eine Überleitungsanzeige des Sozialamtes. Seit September 2014 zahle ich den UH an das entsprechende Amt.
Mein Sohn hat nach Angaben des Sozialamtes das Internat verlassen und ist nun in einer Werkstatt für Körperbehinderte. Die Unterbringungskosten von 3000.- mtl. sowie Grundsicherung werden vom Sozialamt übernommen.
Er wohnt nun nicht mehr bei KM und KM zahlt auch keinen Unterhalt. Allerdings erhält KM noch das volle Kindergeld. Nach dem Kindergeldgesetz steht dieses aber der Person zu, welche den höheren UH zahlt, wenn Kind nicht mehr bei einem Elternteil lebt. Das bin dem entsprechend ich.
Durch meine alleinige Unterhaltspflicht wurde mir vom Finanzamt bereits ab Januar 2013 der volle Kinderfreibetrag, so wie der volle Behindertenpauschalbetrag übertragen. Ich muss nun in meiner Steuererklärung das Kindergeld voll angeben, ob wohl es an KM ausgezahlt wird.
Was nun tun?
Von KM die Hälfte auskehren lassen....
....oder Kindergeld selbst beantragen?
Bei Kindergeldantrag stellt sich noch das Problem, dass ich weder Schwerbehindertenausweis noch Meldebescheinigung meines Sohnes habe. Diese Unterlagen werden von KM nicht herausgegeben.
Jetzt geht es bei mir los. Und da brauch ich eure Hilfe.
Das OLG Nürnberg hat mich im Mai 2014 zu Unterhalt von 64.- rückwirkend ab Januar 2013 verurteilt. Den UH habe ich bis August 2014 an KM bezahlt. In August kam dann eine Überleitungsanzeige des Sozialamtes. Seit September 2014 zahle ich den UH an das entsprechende Amt.
Mein Sohn hat nach Angaben des Sozialamtes das Internat verlassen und ist nun in einer Werkstatt für Körperbehinderte. Die Unterbringungskosten von 3000.- mtl. sowie Grundsicherung werden vom Sozialamt übernommen.
Er wohnt nun nicht mehr bei KM und KM zahlt auch keinen Unterhalt. Allerdings erhält KM noch das volle Kindergeld. Nach dem Kindergeldgesetz steht dieses aber der Person zu, welche den höheren UH zahlt, wenn Kind nicht mehr bei einem Elternteil lebt. Das bin dem entsprechend ich.
Durch meine alleinige Unterhaltspflicht wurde mir vom Finanzamt bereits ab Januar 2013 der volle Kinderfreibetrag, so wie der volle Behindertenpauschalbetrag übertragen. Ich muss nun in meiner Steuererklärung das Kindergeld voll angeben, ob wohl es an KM ausgezahlt wird.
Was nun tun?
Von KM die Hälfte auskehren lassen....
....oder Kindergeld selbst beantragen?
Bei Kindergeldantrag stellt sich noch das Problem, dass ich weder Schwerbehindertenausweis noch Meldebescheinigung meines Sohnes habe. Diese Unterlagen werden von KM nicht herausgegeben.