@angel
Um das konkrete Problem zu lösen, ein etwas unorthodoxer Vorschlag:
Bitte doch einfach den Arbeitgeber unter Vorlage des JA-Schreibens eine Einkommensbescheinigung nach §58 SGBII auszustellen und direkt an das JA zu senden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__58.html
Der Vordruck dazu: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI378218
Dasrf dürfte für den AG kein großes Problem sein, das JA muss das akzeptieren (denn mehr würde die dort eh nicht bekommen) und die Frist ist gewahrt.
Allemal besser als eine fiktive Hochschätzung des JA wieder aus der Welt zu schaffen.
Um das konkrete Problem zu lösen, ein etwas unorthodoxer Vorschlag:
Bitte doch einfach den Arbeitgeber unter Vorlage des JA-Schreibens eine Einkommensbescheinigung nach §58 SGBII auszustellen und direkt an das JA zu senden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__58.html
Der Vordruck dazu: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI378218
Dasrf dürfte für den AG kein großes Problem sein, das JA muss das akzeptieren (denn mehr würde die dort eh nicht bekommen) und die Frist ist gewahrt.
Allemal besser als eine fiktive Hochschätzung des JA wieder aus der Welt zu schaffen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #