30-11-2014, 10:17
Moin Loewenherz.
Du hattest eine nicht nur flüchtige Beziehung zu einer Frau.
Sie hat die Vermutung geäußert, daß Du der Vater des von ihr geborenen Kindes bist.
In voller Überzeugung führt sie ein entsprechendes Verfahren gegen Dich.
Du hast Kenntnis, daß das Gericht Dich zwecks Feststellung nicht laden kann.
Was spricht dagegen, die vermutete Vaterschaft schnellstens zu klären und ggf Deine Vaterschaft zu leben?
S.
Du hattest eine nicht nur flüchtige Beziehung zu einer Frau.
Sie hat die Vermutung geäußert, daß Du der Vater des von ihr geborenen Kindes bist.
In voller Überzeugung führt sie ein entsprechendes Verfahren gegen Dich.
Du hast Kenntnis, daß das Gericht Dich zwecks Feststellung nicht laden kann.
Was spricht dagegen, die vermutete Vaterschaft schnellstens zu klären und ggf Deine Vaterschaft zu leben?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.