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Jugendamt und Gericht, Folgen?
#18
Was im Führungszeugnis steht und was nicht, wird in § 32 des Bundeszentralregistergesetzes zusammengefasst.
Wenn du reisen willst, dann reise. Du musst dir aber wie bereits gesagt darüber im klaren sein, dass du damit nichts sparst. Laut §1613 BGB wirst du zu Unterhalt für die Vergangenheit herangezogen, wenn du doch noch zum Vater erklärt wirst.

Was soll dir die Reise auf dem Landweg bringen, wenn du doch einen neuen Pass willst? Mit Maske in einem Bürgeramt auftauchen, wo du einen Ausweis beantragst? Bei der Ausstellung neuer Personaldokumente wird ein Suchvermerk im BZR natürlich bemerkt und du kriegst auch gleiche eine Vorladung in die Hand gedrückt. Wenn du wirklich Ruhe haben willst, musst du dich flott um eine neue Staatsbürgerschaft in einem Land bemühen und keiner darf wissen, wo das ist.

WENN Abreise nach Unbekannt, dann ist es egal ob mit Vaterschaft oder ohne. Du könntest genausogut eine Weile in Deutschland sein, Vaterschaft unterschreiben und dann einfach mit einem druckfrischen Reisepass im Rucksack fortgehen. Solange niemand weiss, wo du hin bist, kann man dir auch keinen Unterhalt abjagen.
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Jugendamt und Gericht, Folgen? - von Loewenherz - 30-11-2014, 06:47
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von blue - 30-11-2014, 08:29
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von Dzombo - 30-11-2014, 09:33
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 10:51
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 11:04
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von beppo - 30-11-2014, 13:29
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von beppo - 30-11-2014, 15:31
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 16:15

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