30-11-2014, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2014, 20:09 von Das Nerdliche Orakel.)
Zum Thema Erkennen zukünftigen Schwierigkeiten gibt es den Thread Partnerwahl.
(30-11-2014, 16:15)p__ schrieb: Wenn du reisen willst, dann reise. Du musst dir aber wie bereits gesagt darüber im klaren sein, dass du damit nichts sparst. Laut §1613 BGB wirst du zu Unterhalt für die Vergangenheit herangezogen, wenn du doch noch zum Vater erklärt wirst.Es reicht aus, wenn es soweit ist, zahlungsunfähig zu sein.