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Nachehelicher Unterhalt / Hartz 4
#4
Hallo Robert,

die reguläre Altersrente des U-pflichtigen wird erst in 2021 fällig, und sie wird (nach durchgeführtem Versorgungsausgleich) noch ca. 1.800.- € mtl. betragen. Das ist so weit über dem Selbstbehalt, dass der U-pflichtige auch aus der Altersrente noch wird Unterhalt bezahlen müssen.

Die Frage ist, was bis dahin geschieht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Nachehelicher Unterhalt / Hartz 4 - von Austriake - 30-11-2014, 20:52

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