30-11-2014, 20:52
Hallo Robert,
die reguläre Altersrente des U-pflichtigen wird erst in 2021 fällig, und sie wird (nach durchgeführtem Versorgungsausgleich) noch ca. 1.800.- € mtl. betragen. Das ist so weit über dem Selbstbehalt, dass der U-pflichtige auch aus der Altersrente noch wird Unterhalt bezahlen müssen.
Die Frage ist, was bis dahin geschieht.
Austriake
die reguläre Altersrente des U-pflichtigen wird erst in 2021 fällig, und sie wird (nach durchgeführtem Versorgungsausgleich) noch ca. 1.800.- € mtl. betragen. Das ist so weit über dem Selbstbehalt, dass der U-pflichtige auch aus der Altersrente noch wird Unterhalt bezahlen müssen.
Die Frage ist, was bis dahin geschieht.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1