01-12-2014, 09:09
M. W. geht ein über den tatsächlich geleisteten Unterhalt hinausgehender Unterhaltsanspruch auf den Grundsicherungsträger in der Höhe über, wie Grundsicherung in Anspruch genommen wird. Der Grundsicherungsträger hat eine gesetzliche Pflicht, entsprechende Beträge hereinzuholen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...