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Nachehelicher Unterhalt / Hartz 4
#10
(30-11-2014, 20:48)CheGuevara schrieb: Haus und Hartz 4:

Hätte gedacht, wenn Wohnung signifikant zu groß, dann müsste das Haus verkauft werden?

Dann gäbe es nur noch die Einschränkung, dass Verkauf nicht unterhalb von 90% des Verkehrswertes erfolgen müsse.

Meine Alte ist auf H4 und ich wundere mich immer mehr, dass sie die nicht zum Arbeiten schicken und dass die wegen des Hauses keinen Stress machen.

(01-12-2014, 10:32)raid schrieb:
(01-12-2014, 08:57)Austriake schrieb: Macht sich der Staat oder eines seiner Organe/Behörden zum Geldeintreiber und Büttel?

Alsbald jmd. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld erhält, geht dieser Anspruch kraft Gesetzes auf das Jobcenter über, sofern der zu leistende Unterhalt nicht schon durch den/die Unterhaltspflichtigen an den/die Berechtigten gezahlt wird.

Das Jobcenter prüft daher unabhängig, ob ein Leistungsberechtigter einen Anspruch auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt hat.

Mit dem Unterhaltsanspruch geht auch der Auskunftsanspruch über. Wenn der Unterhaltspflichtige keine Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilt, kann die Information bei Dritten eingeholt werden. 

Das Jobcenter überprüft sogar, ob der Unterhalt in der richtigen Höhe gezahlt wird. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht oder nur in zu geringer Höhe, so versucht das Jobcenter den Anspruch durchzusetzen - ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren gegen den Unterhaltspflichtigen bzw. die Unterhaltspflichtige. 

Das war jetzt mal eine präzise und hilfreiche Antwort, danke!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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