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KU-Beschluss - sofort pfändbar ?
#3
Beantrage deinerseits, die Vollstreckung einstweilen einzustellen oder zu beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben, weil gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. In der Beschwerdeinstanz ist über die einstweilige Einstellung der Vollstreckung vorab zu entscheiden. Dem wird meist stattgegeben - aber gegen Sicherheitsleistung. Hat den Vorteil, dass du trotzdem das Geld zurück bekommst, wenn du später gewinnst. Ansonsten ist das gezahlte oder gepfändete Geld weg.
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RE: KU-Beschluss - sofort pfändbar ? - von p__ - 01-12-2014, 21:37

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