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Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde
#3
Falsch. Nicht Man koennte, sondern FRAU wuerde, wenn sie dem Man eins auswischen will. Ihr wisst ja, dass das Gericht nicht prueft, sondern glaubt. Und da zumeist der Mutter. Die ja immer arm dran ist, wenn sie mit ihrem Kind vom Man sitzen gelassen wurde. 
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RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - von Dzombo - 02-12-2014, 15:19
RE: Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde - von blue - 02-12-2014, 18:53

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