04-12-2014, 18:18
(04-12-2014, 15:19)raid schrieb: Ansonsten bleibt noch eine Abänderung der bestehenden Umgangsvereinbarung mit dem Ziel, dass der Antragsteller das Recht hat, seine Kinder täglich von der Antragsgegnerin zur Schule und wieder zurückzubringen. Oder Ihr einigt euch ohne Gericht. Was sollte die Kindesmutter dagegen haben?Ich hoffe sehr, dass das nicht ernst gemeint war ...
Sie erwog kürzlich sogar die Kinderarztpraxis zu wechseln, bei der das Kind seit Geburt behandelt wird.
Ich war wegen eines akuten Falls ohne die Genehmigung der KM dort und wollte ein Gesprächsangebot nutzen, welches mir der Arzt vorgeschlagen hatte.
Der Arzt war neu in der Praxis und hatte keine rechtlichen Kenntnisse bzgl. dem Sorgerecht/Auskunftsrecht.
Nach einem Anruf des Arztes bei der KM war das Gesprächsangebot dann hinfällig ...
(04-12-2014, 16:45)blue schrieb: Darüber solltest Du Dich wirklich freuen! Und dem Kind Mut machen und weiterhin Vertrauen schenken, auf ihrem Weg, immer weiter unabhängig zu werden.Ja, mach ich doch.
(04-12-2014, 16:45)blue schrieb: Die Kiddies sind "taffer" als man manchmal denkt. ;-)Das stimmt absolut.
Erst neulich war ich mit ihr Winterstiefel kaufen. Als ich sie dann wieder bei der KM abgab, konnte diese sich wieder nicht zurückhalten, denn wirklich ALLES entgleist ihr zum Machtkampf (Selbstwertgefühl unter null).
KM: "Aber Du hättest wirklich nicht unbedingt mit Kind einkaufen gehen müssen und außerdem habe ich ja noch die Stiefel von letztem Jahr auf dem Dachboden."
Töchterlein antwortete ohne Überlegung: "Aber Mama, letzten Winter hatte ich die 35 und jetzt die 37 !" ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel