05-12-2014, 17:01
(05-12-2014, 16:43)dauerzahler schrieb: Das ist für mich nicht hinnehmbar, da hier offensichtlich alles unternommen wird, um nur mir die Zahlungen aufzubürden.
Eure Tochter ist eine nichtpriviligierte Volljährige. Damit besteht für Deine Ex (und auch für Dich) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Egal welche Motive Deine Ex für ihren Wechsel in die Selbständigkeit hat, Du wirst daran nichts ändern können.