05-12-2014, 18:03
(05-12-2014, 17:25)blue schrieb: Zurück auf Anfang und Abänderungsklage.
Wieso denn das?!? Er kann sich ja nur verschlechtern, wenn er jetzt klagt:
Im geltenden Unterhaltstitel wird ja noch von dem Angestelltenverhältnis der Ex ausgegangen. Wenn sie sich jetzt selbstständig gemacht hat und das mit dem Hintergrund möglichst wenig Einkommen zu generieren, dann wird der nächste Unterhaltstitel noch schlechter für ihn ausfallen. Also ist es in seinem Interesse, den aktuellen möglichst lange beizubehalten.