06-12-2014, 00:27
Zahle ihr den laufenden Unterhalt. Die Untergrenze dafür ist: Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 für zwei Kinder, eventuell so weit gekürzt dass der Selbstbehalt nicht unterschritten wird.
Rückstände weiterhin dorthin, wo die Rückstände entstanden sind.
Rückstände weiterhin dorthin, wo die Rückstände entstanden sind.