09-12-2014, 21:31
Dann stimmt das: Sie ist nichtprivilegierte Volljährige. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur für Minderjährige oder privilegierte Volljährige. Siehe §1603 Abs. 2 BGB. Aufgrund der Formulierung "alle verfügbaren Mittel" hat die Rechtspflege die gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfunden.