28-05-2009, 10:12 
		
	
	
		Frau Renkamp, Projektleiterin bei Bertelsmann, hat offenbar das neue Unterhaltsrecht nicht verstanden. Sie behauptet:
Der Betreuungsunterhalt für den Ex-Partner – in der Regel die Frauen – fällt weg, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt wird.
http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachr...eid,9.html
	
	
	
	
Der Betreuungsunterhalt für den Ex-Partner – in der Regel die Frauen – fällt weg, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt wird.
http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachr...eid,9.html

 
 

 
