(09-12-2014, 14:59)Sixteen Tons schrieb: Edit(h): Der Unterhaltszahlbetrag liegt mit 245 Euro tatsächlich 16 Euro unter dem Regelbedarf von derzeit 261 Euro1. Der Vergleich unterliegt einem Denkfehler. Nur KU und Regelsatz vergleichen ist nicht richtig. Das Einkommen des Kindes besteht aus KU + Kindergeld. Dieses wird ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtbedarf aus Regelbedarf+Wohnkosten anteilig.
für 6 bis 14-jährige.
2. Das Problem ist, dass Kind nur für jeden Kalendertag Anspruch auf kalendertäglichen Regelsatz hat. Während das Kind nicht bei der Kimu ist, hat es dort logischerweise keinen Bedarf. Der wird ja an dich für die Tage gezahlt, weil das Kind den Bedarf an den Tagen dort hat.
Man "kürzt" der Mutter nichts, man stellt lediglich die Überzahlung ein und fordert ggf. zuviel gezahltes zurück.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #