10-12-2014, 11:07
(10-12-2014, 01:23)sorglos schrieb: Man "kürzt" der Mutter nichts, man stellt lediglich die Überzahlung ein und fordert ggf. zuviel gezahltes zurück.
Ach so. Na dann kommt auf die Mutter wohl eine Rückforderung in 4stelliger Höhe zu, wenn der Laden alles bis
rückwirkend zum 1. Januar 2013 erstattet haben möchte. Ich könnte ja jetzt sagen, das sollte kein Problem sein,
da ja 2 Jahre zu viel Unterhalt kassiert wurde, müssten reichlich Rücklagen da sein, um das zu stemmen.
Aber erst mal muss ich mir den Schrieb mal genauer zu Gemüte führen, der da jetzt anderswo für Mißstimmung sorgt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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