10-12-2014, 15:23
Allerdings ist vorher genau zu prüfen, was da wirklich gesagt wurde. Ich kann nicht ganz glauben, dass das Jugendamt eine derartig abartige und rechtlich völlig unhaltbare Forderung gestellt hat.
Ein Einkommen der neuen Frau würde zudem keinen Cent unterhaltserhöhend wirken. Das kann sich nur auswirken, wenn der Vater Mangelfall ist und 250 EUR weniger wie den Mindestunterhalt zahlt. In diesem Fall wird der Selbstbehalt gerne heruntergerechnet, weil man ja eine Haushaltsersparnis hätte, da man durch das Zusammenleben so viel sparen würde.
Ein Einkommen der neuen Frau würde zudem keinen Cent unterhaltserhöhend wirken. Das kann sich nur auswirken, wenn der Vater Mangelfall ist und 250 EUR weniger wie den Mindestunterhalt zahlt. In diesem Fall wird der Selbstbehalt gerne heruntergerechnet, weil man ja eine Haushaltsersparnis hätte, da man durch das Zusammenleben so viel sparen würde.