10-12-2014, 20:35
(10-12-2014, 09:48)Angel schrieb: Ist ja alles schön und gut, aber die Frau ist an Leukämie erkrankt, bezieht nun eine geringe EU-Rente und ist im Moment auf keinen Fall in der Lage zu arbeiten. Es kommt ja schon auf Kosten der Krankenkasse eine Haushaltshilfe, weil sie durch die Chemos so geschwächt ist, dass nix mehr geht. Selbstverständlich ist alles mit Attesten etc. belegbar
Wenn sie voll erwerbsgemindert ist (Steht im Rentenbescheid), dann ist jedes Einkommen das sie hat, überobligatorisch. Selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten würde, dürfte es kein Richter anrechnen, da diese Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, wenn die Gesundheit es nicht mehr erlaubt.
Weiß das Jugendamt das von der EM-Rente? Wenn nicht, dann die erste Seite in Kopie hin schicken. Bockt das Jugendamt immer noch, dann ab an die Öffentlichkeit damit.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.