10-12-2014, 21:22
Also so schnell schiessen die Preussen dann doch nicht.
Die Behörde hat bisher lediglich einen Datenabgleich gemacht und dabei festgestellt,
das es einen Bausparvertrag auf den Namen der Tochter gab (welcher bereits vor fast 3 Jahren aufgelöst wurde), aus dem
Zinseinkünfte erzielt werden könnten.
Weiter wurde festgestellt, das eine Tochter SGBII-Leistungen in einem anderen Landkreis bezieht.
Zu diesen Sachverhalten soll sich geäussert werden. Unterlagen zu dem Bausparvertrag hatte Ex keine, die habe
ich ihr freundlichst zur Verfügung gestellt, auch wenn ich ihr als Vertragsbeteiltige die Auflösung desselbigen auch noch mit dem Zinsausfall
bis zur Restlaufzeit vergoldet habe.
Die Tochter bezieht derzeit selber keine SGBII-Leistungen im Haushalt der Mutter, nur die Mutter selbst.
Den Sachverhalt mit der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft muß eben der Behörde noch erklärt werden.
Falls es zu einer Rückforderung kommen sollte, dann hat mir die Mutter folgende Optionen "angeboten":
1.) Ich verzichte künftig auf die Sozialleistungen zur Umgangswahrnehmung
2.) Ich erstatte ihr jeweils die Rückforderungsbeträge
3.) Ich werde auf höheren Unterhalt verklagt
Begründung: Ich schwelge jetzt im Reichtum, habe mehr Geld als die Restfamilie und überhaupt sei das alles meine
Schuld, weil ich ja unbedingt Hartz IV für die Kinder beantragen musste. Ach ja.
Die Behörde hat bisher lediglich einen Datenabgleich gemacht und dabei festgestellt,
das es einen Bausparvertrag auf den Namen der Tochter gab (welcher bereits vor fast 3 Jahren aufgelöst wurde), aus dem
Zinseinkünfte erzielt werden könnten.
Weiter wurde festgestellt, das eine Tochter SGBII-Leistungen in einem anderen Landkreis bezieht.
Zu diesen Sachverhalten soll sich geäussert werden. Unterlagen zu dem Bausparvertrag hatte Ex keine, die habe
ich ihr freundlichst zur Verfügung gestellt, auch wenn ich ihr als Vertragsbeteiltige die Auflösung desselbigen auch noch mit dem Zinsausfall
bis zur Restlaufzeit vergoldet habe.
Die Tochter bezieht derzeit selber keine SGBII-Leistungen im Haushalt der Mutter, nur die Mutter selbst.
Den Sachverhalt mit der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft muß eben der Behörde noch erklärt werden.
Falls es zu einer Rückforderung kommen sollte, dann hat mir die Mutter folgende Optionen "angeboten":
1.) Ich verzichte künftig auf die Sozialleistungen zur Umgangswahrnehmung
2.) Ich erstatte ihr jeweils die Rückforderungsbeträge
3.) Ich werde auf höheren Unterhalt verklagt
Begründung: Ich schwelge jetzt im Reichtum, habe mehr Geld als die Restfamilie und überhaupt sei das alles meine
Schuld, weil ich ja unbedingt Hartz IV für die Kinder beantragen musste. Ach ja.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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