10-12-2014, 21:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2014, 21:57 von dauerzahler.)
(10-12-2014, 18:34)vorsichtiger schrieb: Ich würde auch mal prüfen, ob die liebe Tochter nicht auch einen Anspruch auf Bafög hat. Das könnte den Vater entlasten. Bafög-Rechner gibt's via Google.
Laut https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ bekäme sie noch nicht einmal Bäfog, wenn nur mein Verdienst genommen wird. Wie gesagt, ich verdiene gut.
Meines Erachtens kommt Töchterchen demnächst mit Forderung nach DT Stufe 4, KV und Sonder- bzw. Mehrbedarf wegen Studium.
Können Studenten bei einer Selbstständigen familienversichert sein? Oder kann ich Töchterchen auf Familienversicherung über mich verweisen?
Gruß,
dauerzahler
(05-12-2014, 19:12)p__ schrieb:(05-12-2014, 16:43)dauerzahler schrieb: Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?
Das Kindergeld bekommst du hoffentlich ganz auf dein Konto? Passt die momentane Unterhaltshöhe? Studenten haben einen festen Bedarf, liegt dein jetziger monatlich gezahlter Unterhalt drüber oder drunter? Wenn drüber, dann wäre zumindest eine Senkung auf dieses Niveau drin.
Das Kindergeld bekomme ich nicht, da sie nicht bei mir wohnt. Außerdem ist das Kindergeld ja für das Kind gedacht und wird lediglich in Abzug gebracht. Beim Studentenunterhalt habe ich auch unterschiedliche Aussagen gelesen. Demnach bekommen Studenten entweder, falls sie auswärts wohnen, einen Festunterhalt von 670,- €/Monat + evtl. Krankenkassenbeiträge + evtl. Sonder-/Mehrbedarf oder, falls sie zuhause wohnen, Unterhalt nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle + evtl. Krankenkassenbeiträge + evtl. Sonder-/Mehrbedarf (in diesem Fall viel mehr) - daher wohnt sie wahrscheinlich offiziell auch zuhause.
Was stimmt nun bezüglich des Studentenunterhalts?