10-12-2014, 23:09
Nicht dafür!
Bafög tritt ja ein, soweit das Einkommen der Eltern nicht ausreichend ist, d. h. der Bedarf wird gedeckt. Bei der Ermiitlung des Betrages wird nur das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt, nicht das der Eltern.
Das Übliche - was sollte daran illegal sein?
(10-12-2014, 22:08)dauerzahler schrieb: Wäre es illegal, wenn ich von heute auf morgen ohne ersichtlichen Grund nur Teilzeit arbeiten würde?
Bafög tritt ja ein, soweit das Einkommen der Eltern nicht ausreichend ist, d. h. der Bedarf wird gedeckt. Bei der Ermiitlung des Betrages wird nur das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt, nicht das der Eltern.
Das Übliche - was sollte daran illegal sein?
Wer nicht taktet, wird getaktet...