11-12-2014, 04:25
Kleines Update.
Am 25.11.2014 habe ich das Justizministerium gebeten, dass sie auch der Staatsanwaltschaft Anweisung erteilen soll, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Im Gegensatz zum Gericht, ist die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium gegenüber weisungsgebunden.
So weit ist es zwar (noch) nicht, aber das Justizministerium hat meine Unterlagen an die Generalstaatsanwaltschaft München weiter geleitet und von dort ging es an die Staatsanwaltschaft nach Augsburg, die "von oben" die Anweisung bekam, sich mit dem Fall auseinander zu setzen.
Mal schauen, was die "objektivste Behörde der Welt", so nennt sich die Staatsanwaltschaft selbst, damit anfängt.
LG
Robert
Am 25.11.2014 habe ich das Justizministerium gebeten, dass sie auch der Staatsanwaltschaft Anweisung erteilen soll, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Im Gegensatz zum Gericht, ist die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium gegenüber weisungsgebunden.
So weit ist es zwar (noch) nicht, aber das Justizministerium hat meine Unterlagen an die Generalstaatsanwaltschaft München weiter geleitet und von dort ging es an die Staatsanwaltschaft nach Augsburg, die "von oben" die Anweisung bekam, sich mit dem Fall auseinander zu setzen.
Mal schauen, was die "objektivste Behörde der Welt", so nennt sich die Staatsanwaltschaft selbst, damit anfängt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.